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Zu diesem Thema habe ich folgenden Bericht gefunden und hier kopiert. Der WDR hat hier sehr gute Arbeit geleistet. Leider ist der Fernsehbericht nicht mehr in der Mediathek zu finden.

Aus Sorge, dass diese wichtige Information gelöscht wird, habe ich den Text kopiert.

Quelle: http://www.wdr.de/tv/daheimundunterwegs/sendungsbeitraege/2010/0511/service.jsp

Wasseruhren im Keller kosten Gebühren. Je größer die Uhr, desto teurer ist sie. In rund zehn Prozent der Häuser hängen zu große Uhren. Die Bewohner zahlen also zu hohe Gebühren und das teilweise schon seit Jahren oder Jahrzehnten. Dem schiebt der Bundesgerichtshof jetzt einen Riegel vor: Die überdimensionalen Wasserzähler müssen ausgetauscht werden. Wir sprechen mit Mirco Theiner, Rechtsanwalt beim Mieterbund, über Ihre Rechte. Wer betroffen ist, hat laut Mirco Theiner ein Recht auf Umrüstung und Erstattung überhöhter Kosten. In Mönchengladbach bedeutet das immerhin 35 Euro Differenz im Jahr zwischen dem kleinen und dem mittleren Zähler. In Düsseldorf sind es sogar 80 Euro. Mieter und Eigentümer müssen jedoch unterschiedlich vorgehen, um ihr Recht zu bekommen.

Für Mieter gilt:

Stellen Sie die Zählergröße fest, kontrollieren Sie Ihre Nebenkosten-Abrechnung und vergleichen Sie diese mit den Gebühren des Versorgers (die Grundgebühren finden sich bei den Trinkwasserpreisen der Versorger im Netz). Wenden Sie sich an den Vermieter und fechten Sie die Nebenkosten-Abrechnung an bzw. zahlen Sie den Differenzbetrag nicht. Mieter haben ein Jahr lang Zeit, einer NK-Abrechnung zu widersprechen. Sie können derzeit unter Umständen noch die Abrechnung von 2008 anfechten. Es gibt Wasserversorger, die neben der Grundgebühr für den Zähler noch pro Liter abrechnen und je nach Zählergröße einen höheren Betrag verlangen, also wäre in diesem Fall der Literpreis bei einem „Qn 6“-Zähler höher als der Literpreis bei einem „Qn 2,5“-Zähler. Es gibt auch Wasserversorger, die nur nach Verbrauch abrechnen. Die kann man dann wegen einer zu großen Wasseruhr nicht belangen. Darum taucht das Problem mit der zu hohen Grundgebühr nur in bestimmten Städten auf.

Für Eigentümer gilt:

Die Rechnung als Beweis

Stellen Sie Zählergröße und Grundgebühren fest, wenden Sie sich dann an den Versorger und machen Sie Ihre Forderungen mit Bezug auf das BGH-Urteil geltend (Link zum BHG Urteil --> ZR 97/09 bei Suche eingeben). Eigentümer haben Anspruch darauf, dass der Versorger prüft, ob er den richtigen Zähler eingebaut hat und dass er ihn austauscht, wenn der kleinere Zähler günstiger ist als der große und trotzdem ausreicht, um das Haus mit Wasser zu versorgen. Die Rückzahlung bereits seit Jahren zu hoch gezahlter Gebühren zu erzwingen, dürfte laut unseres Experten allerdings schwierig sein.

Stand: 07.05.2010 WDR