Sie sind hier: Start » Tipps zum Kauf » Diverses

Jedes Objekt muss versichert werden.

Nach dem Kauf eines Objektes geht die bestehende Wohngebäudeversicherung des Verkäufers automatisch auf den Käufer über. In den ersten Wochen nach Erwerb haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Achten Sie darauf, dass beim Kauf der Immobilie die Kopie der Versicherungsunterlagen vorliegt.

Nehmen Sie auf jeden Fall Kontakt zur bestehenden Versicherung auf.

Thema: Altlasten. Wenn Sie eine Immobilie kaufen, dann gehen alle Lasten auf Sie über.

Vorher sollte geprüft werden, ob bei Finanzämtern / Gewerbeämtern / Gemeinden / Wasser-Entsorgungsbetrieben ggf. Forderungen offen stehen.

Auch eine noch nicht erfolgte Vermessung beim Katasteramt kann auf Sie zukommen und das auch erst nach Jahren.

Gibt es anhängige Streitverfahren beim Bauamt?

Umweltschäden?

Garage / Carport / Räume Öltank / Auffahrten / Nebengelasse  

Bei der Lagerung von Brennstoff bestehen unterschiedliche Vorschriften.
Wann war der TüV das letzte Mal vor Ort?

Bei einer TüV-Prüfung kommt es auch zu notwendigen Erweiterungsarbeiten durch neue Gesetze. Das könnte Kosten verursachen.

Schornsteinfeger:

Die Herren in schwarz.

Fragen Sie den zuständigen Schornsteinfeger über offene Lasten und anstehende Änderungen der bestehenden Feuerstätten.

Selber erlebt: Nach dem Kauf eines Hauses in Norddeutschland.
Bei der jährlichen Untersuchung der Gasheizung wurde auf die Baumängel am Kaminofen hingewiesen.
Der Vorbesitzer hatte es seit 10 Jahren eine Reinigungsklappe nicht eingebaut. Die hätte in die Fassade eingelassen werden müssen.

Nach dem Eigentumswechsel forderte er es von uns.
Die Klappe ist bis heute nicht eingebaut. Man kann einen Schornstein auch ohne Klappe reinigen.

Aber es bedeutet Ärger, den man nicht erwartet.
Also schließen Sie rechtzeitig Frieden mit den Herren in schwarz.


Lastenausgleichszahlungen:

Sind die Lastenausgleichzahlungen an den Bund beglichen?
Das betrifft in der Regel die Gebäude in Ostdeutschland und den Ostteil in Berlin.